Tunesier verletzt Polizisten mit Rasierklinge

Sym-Bild-Pol-Schriftzug

Rasierklinge gegen sich selbst und einen Polizisten
Ort: Leipzig, OT Dölitz – Dösen, Friederikenstraße
Zeit: 24.07.2016, gegen 02:50 Uhr
Dass Rasierklingen nicht nur zum Rasieren benutzt werden können, bewies am
Sonntagmorgen ein Bewohner (35) der Erstaufnahmeeinrichtung in der Friederikenstraße. Zuerst kam er spät nachts alkoholisiert in dem Gebäude an, woraufhin ihm der Zutritt durch den Wachschutz (gemäß der Hausordnung) verwehrt wurde. Davon erbost, verschaffte sich
der 35-jährige Tunesier mit Gewalt Zutritt. Drinnen griff er hiernach nach einer Rasierklinge und verletzte sich demonstrativ selbst. Ob er damit sein alkoholisiertes Bleiberecht erzwingen wollte oder aber ob es sich dabei um einen unverständlichen Brauch handelte, war nicht ersichtlich. Auf jeden Fallrichtete der Tunesier die Rasierklinge später auch auf die Polizisten, die durch den Wachschutz alarmiert worden waren. Einer der Beamten (39) wurde verletzt, als der 35-Jährige festgenommen werden sollte. Der Kollege wurde zur ambulanten Behandlung eines ca. 15 Zentimeter langen Schnittes am Arm ins Krankenhaus gebracht. Der Tunesier derweil wurde ebenfalls ins Krankenhaus und später in eine psychische Fachklinik eingewiesen. Gegen ihn wird nun wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (gemäß § 113 StGB) ermittelt.
Quelle PD Leipzig