Unfall war ein Tötungsdelikt

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Leipzig

Haftbefehl gegen Beschuldigte wegen Tötungsdelikt

 

Am 25. März 2015 in der Schönefelder Allee ein Mann von einem Fahrzeug erfasst worden und kurze Zeit später in einer Leipziger Klinik an seinen schweren Verletzungenerstorben.

Im Ergebnis der durchgeführten umfangreichen Ermittlungengehen Staatsanwaltschaft und Polizei nunmehr davon aus, dass der Mann nicht Opfer eines Verkehrsunfalls sondern eines vorsätzlichen Tötungsdelikts gewordenist.
Im Vorfeld des Tatgeschehens soll es eine verbale Auseinandersetzung zwischen dem späteren Opfer und anderen Personen mit einer 20- jährigen Frau gegeben haben.
Die Frau soll dann losgefahren sein, obwohl sich der Geschädigte unmittelbar vor ihrem Fahrzeug befand. Dieser soll sich zunächst an dem Fahrzeug festgehalten und in der Folge
auf die Straße geschleudert und von der Frau dann mit dem Transporter überfahren worden sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 51- Jährige von der Frau vorsätzlich überfahr en wurde und dass diese dessen Tod zumindest billigend in Kauf genommen hat.
Die Frau war nach der Tat zunächst mit dem Fahrzeug geflüchtet. Das Fahrzeug konnte
durch die Polizei inzwischen sichergestellt werden. Die20-jährige Beschuldigtestellte sich
am Donnerstag im Beisein ihresVerteidigers den Ermittlungsbehörden, äußerte sich aber
bisher nicht zu den Tatvorwürfen.
3Der Ermittlungsrichter erließ noch am selben Tage auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen
Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes und ordnete den Vollzug der Untersuchungshaft an. Die Ermittlungen zum mutmaßlichen Ablauf des Tatgeschehens und den
Hintergründen der Tat dauern an.
Polizei und Staatsanwaltschaft suchen nun zur genauen Klärung des Sachverhaltes noch Zeugen, die das Geschehen und insbesondere den vorangegangenen Streit beobachtet haben. Diese werden gebeten, sich bei der Polizei in der Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig,
Tel. (0341) 966 46666, oder jeder anderen Polizeidienststelle, zu melden.
Quelle Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft

Leipzig und der Polizeidirektion Leipzig