Gib das Hanf her! Polizei hebt professionelle Plantage in Wohnung durch Zufall aus.

Manchmal ist es schon kurios, wie eine Straftat durch ein anderes Vergehen aufgedeckt wird. Im vorliegendem Fall war ein „Vollstreckungshaftbefehl“ über eine kleinere Geldstrafe der Auslöser für die Entdeckung einer weit schwerwiegenderen Tat…

Landkreis Meißen

Hanfplantage ausgehoben

Zeit: 16.03.2016, 20.50 Uhr
Ort: Radebeul

Gestern Abend waren Beamte des Polizeireviers auf der Meißner Straße unterwegs. Mit einem Vollstreckungshaftbefehl in der Tasche, ging es zur Wohnung eines
23-Jährigen. Dort angekommen machten die Polizisten eine bemerkenswerte Entdeckung. In den Räumen hatte der junge Mann ein etwa zwei Meter großes Zelt aufgebaut, das mit Lüftung und Beleuchtung ausgestattet war.

Wozu das durchaus professionelle Konstrukt diente, ließen die 36 kleinen Pflanzen im Inneren erahnen. Sie wiesen allesamt die unbestritten markante Blattform der Art Cannabis sativa (Hanf) auf und ließen sich damit sehr leicht der Familie Cannabaceae (Hanfgewächse) zuordnen, die wiederum zur Ordnung der Rosales (Rosenartigen) gehört. Ob die Polizisten dem 23-jährigen Wohnungsinhaber diesen kleinen biologischen Diskurs mit auf den Weg gaben, ist nicht bekannt. Fest steht jedoch, dass die Beamten besagte Pflanzen mitnahmen.

Den Vollstreckungshaftbefehl konnte der junge Mann im Übrigen mit einer Geldzahlung abwenden. Indes droht dem 23-Jährigen nun weiteres Ungemach und dies in Form einer Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. (ml)

Sym-Pol-Autotür2