Reflektierende Kleidung oder Markierungen bei Dunkelheit erforderlich – Fußgänger und Wanderer aufgepasst

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Die tschechische Republik ist für viele Wanderer ein beliebtes Ausflugsziel – insbesondere in den grenznahen Regionen zu Sachsen um Liberec, Ceska Lipa und Usti nad Labem. Seit dem 20. Februar 2016 gilt eine Gesetzesänderung, die Wanderer und Fußgänger in Tschechien unbedingt beachten sollten.

Die Novelle 48/2016 Slg. des Gesetzes Nr. 361/2000 Slg. über den Verkehr auf Straßen der Tschechischen Republik legt im Paragraph 53 fest, dass Fußgänger auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften bei Dunkelheit oder eingeschränkter Sicht reflektierende Elemente an oder auf ihrer Kleidung deutlich sichtbar tragen müssen. Das können sowohl werkseitig verarbeitete reflektierende Stoffe, oder Reflektoren wie „Katzenaugen“ sowie spezielle Armbänder sein.

Wer diese Festlegung nicht beachtet, gefährdet nicht nur seine Sicherheit, sondern handelt auch ordnungswidrig. Die tschechische Polizei kann zur Ahndung eine Ordnungsstrafe von bis zu 2.500 Czk verhängen. Dieser Wert entspricht je nach Wechselkurs einer Summe bis zu 100 Euro.

Die Polizei der Tschechischen Republik hat im Jahr 2015 in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsministerium zahlreiche Informationskampagnen durchgeführt, mit der Fußgänger auf die Gesetzänderung vorbereiten wurden. Dabei haben Polizisten vielerorts reflektierende Armbänder und Anhänger verschenkt.

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Sicherheit für Fußgänger im Straßenverkehr zu erhöhen und schwere, oftmals leider auch tragische Verkehrsunfälle zwischen Personen und Kraftfahrzeugen zu minimieren. Gerade bei Dunkelheit oder eingeschränkter Sicht können Kraftfahrer Menschen auf der Fahrbahn häufig erst sehr spät wahrnehmen.

Eine Expertenstudie spricht davon, dass Fußgänger mit reflektierenden Elementen für Autofahrer auf einer Distanz von bis zu 200 Metern erkennbar sind. Diese Wegstrecke wäre eine ausreichende Entfernung, damit der Fahrer eine Kollision mit einem Fußgänger vermeiden kann.

Bei weißer Bekleidung des Fußgänger ohne Reflexmarkierungen verringert sich die Erkennbarkeit bei Dunkelheit sehr bedeutend auf etwa 50 Meter. Gleichzeitig verkürzt sich damit auch die verfügbare Reaktionszeit, die dem Fahrer für ein Ausweichmanöver bleibt.

Rote oder gar dunkle Bekleidung eines  Fußgänger verringert die Erkennbarkeit erneut wesentlich. Hier bleiben einem Autofahrer im ungünstigsten Fall nur wenige Meter und damit nur Bruchteile einer Sekunde bis zu einem – oftmals tragisch endenden – Aufprall.

Verkehrspolizisten empfehlen, die Reflexbänder am rechten Arm oder in Höhe des Knöchels am rechten Bein zu tragen. Sich bewegende Glieder geben dem Fahrer zusätzliche visuelle Signale und sind dabei quais von vorne, von den Seiten als auch von hinten gut zu erkennen.

Auch wenn eine derartige Regelung in Deutschland bislang nicht besteht – Sinn macht es allemal, im Dunkeln als Fußgänger oder Radfahrer gut erkennbar zu. Diese Verkehrsteilnehmer sind als bei Verkehrsunfällen besonders leicht verletzlich. Hier sei an die Vernunft der Bürger appeliert, ohne staatliche Vorgaben etwas für die eigene Sicherheit im Straßenverkehr beizutragen.

In der Tschechischen Republik kann man Reflexbänder und andere reflektierende Elemente beispielsweise in Fahrradgeschäften, Drogerien oder über das Internet käuflich erwerben.

Eine ähnliche Verpflichtung, bei verminderten Sicht reflektierende Kleidung zu tragen, gibt es beispielsweise auch in Polen, Spanien, Estland oder auch der Slowakei.

Quelle Polizeidirektion Görlitz/ Bezirksdirektion der Polizei im Bezirk Liberec