Brandanschlag auf Asylunterkunft: Haftbefehl gegen dritten Tatverdächtigen erlassen

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Nachdem bereits am Freitagnachmittag der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz gegen zwei 16 und 26 Jahre alte Beschuldigte Haftbefehl erlassen hatte, konnte nunmehr aufgrund der Angaben der beiden Beschuldigten vor dem Ermittlungsrichter der dritte Tatbeteiligte ermittelt und durch die Polizei festgenommen werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz erließ der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz am 20. Februar 2016 den Haftbefehl gegen den 31jährigen Beschuldigten. Dieser wurde ebenfalls in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.

Den in Löbau wohnenden Männern werfen die Ermittler des Operativen Abwehrzentrums (OAZ), Ermittlungsabschnitt Görlitz, vor, am Donnerstagabend drei selbstgebaute Brandsätze gegen die Fassade der Asylunterkunft an der Georgewitzer Straße geworfen zu haben. Dabei war es nur dem Zufall zu verdanken, dass niemand verletzt wurde und nur geringer Sachschaden entstanden ist.

Die Ermittlungen gegen die drei Beschuldigten  werden wegen des Versuchs der schweren Brandstiftung in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz geführt.

Die Taten sind mit einer Freiheitsstrafe von einem bis 15 Jahren bedroht. Der Versuch kann milder bestraft werden. Für Jugendliche greift das Jugendgerichtsgesetz, welches eine Jugendstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsieht.

Quelle OAZ Leipzig