Fahndungsaufruf der Polizei Chemnitz nach Raubüberfall auf Supermarkt

Chemnitz

Stadtzentrum – Polizei fahndet nach bewaffnetem Räuber/Zeugengesuch
-Bildveröffentlichung-

(Gö) Ein Unbekannter versuchte am 15. Dezember 2015, gegen 19.45 Uhr, in einem Markt in der Georgstraße Geld zu erbeuten. Dazu begab sich der Täter in den Bürotrakt und versteckte sich dort offenbar. Eine Mitarbeiterin (30) entdeckte den Mann und sprach ihn an, woraufhin sie mit einer Pistole bedroht und zum Öffnen des Tresors aufgefordert wurde. Als die Marktmitarbeiterin dem nicht folgte, flüchtete der Täter ohne Beute (siehe Medieninformation Nr. 705 vom 16. Dezember 2015).
Das Amtsgericht Chemnitz hat nun einen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung mit den Bildern der Überwachungskamera des Supermarktes erlassen. Mit diesen Bildern fahndet die Chemnitzer Kriminalpolizei nach dem Täter und bittet um Mithilfe.
Wer kennt die abgebildete Person und kann Hinweise zu ihrer Identität geben? Zeugen wenden sich bitte unter Telefon 0371 387-3445 an die Kriminalpolizei in Chemnitz.

Hinweis in eigener Sache: Wir als BMM veröffentlichen diese Fahndungsmeldung trotz „eindringlicher Bitte“ der POL C auf „Beschränkung in regionalen Printmedien“, weil wir der Ansicht sind, das im Zeitalter der digitalen Medienwelt quasi alle Zeitungen online Auftritte haben, wo es auch „regionale“ Fenster gibt.
Und wenn mit einer derartigen Fahndungsmeldung die „Öffentlichkeit“ erreicht werden soll, um dem Täter schnell habhaft zu werden, dann sind solche „unverhältnismäßigen“ Beschränkungen nicht nachvollziehbar.
Im obigen Fall geht es ja auch um eine „besonders schwere“ Straftat und damit dürfte das „öffentliche Interesse“ auch weit mehr wiegen, als etwaige Persönichkeitsrechte des Täters!
BMM @ nd

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