Erste Tierseuchenübung im Erzgebirgskreis absolviert
Am 20. Juni 2015 fand die erste Tierseuchenübung des Erzgebirgskreises statt. Dabei wurde der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in einem Landwirtschaftsbetrieb im Marienberger Ortsteil Rübenau unter realen Bedingung geprobt.
Vom Anruf in der Rettungsleitstelle am Morgen mit einem Hinweis auf den Verdacht der MKS bis zur Absperrung des entsprechenden Gebietes und den entsprechenden schützenden Maßnahmen wurden die einzelnen Schritte für den Ernstfall durchgespielt.
Während Mitarbeiter des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes (LÜVA) stichprobenartig Kühe und Schweine des Hofes mittels Blutprobe und Probeentnahme von Nasensekret untersuchten, veranlassten Brandschutz- und Katschutzkräfte eine entsprechende Straßensperrung. Zudem wurde eine spezielle Personen- und Fahrzeugschleusen zur sicheren Desinfektion auf dem Hofgelände errichtet. Abschluss der Übung bildete die Übergabe der Proben an das LÜVA des Freistaates Sachsen.
Die Übung diente dazu, die Zusammenarbeit LÜVA mit den Einheiten des Brand- und Katastrophenschutzes im Erzgebirgskreis für den Ernstfall zu trainieren. Insgesamt 60 Brandschutz- und Katschutzkräfte aus den umliegenden Feuerwehren sowie 25 Mitarbeiter/innen des LÜVA waren im Einsatz. Zudem wurde der Ablauf unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten durch Vertreter der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig analysiert und dokumentiert.
„Alle Teilnehmer haben gut zusammengearbeitet. Auch die vorher nicht bekannt gegebenen Tests während der Übung wurden ohne Komplikationen gemeistert“, fasste der Amtstierarzt des Erzgebirgskreises und Leiter der Übung, Dr. Mario Stein, zusammen. So wurden die Mitarbeiter z. B. in Bezug auf eine saubere Arbeitsweise mittels fluoreszierender Substanzen und Schwarzlicht kontrolliert. „Dabei konnten wir feststellen, dass nahezu keinerlei Spuren verschleppt worden sind. Ein Ergebnis, das uns alle überrascht hat“, so Professor Martin Pfeffer von der Universität Leipzig.
Die Durchführung von Übungen dieser Art ist Bestandteil einer neuen Verwaltungsvorschrift, die seit September 2014 gilt. Demnach sind sie in einem Zeitraum von zwei Jahren vorgesehen.
Quelle/Fotos: Erzgebirgskreis