Sprayer von Zug erfasst und schwer verletzt
Chemnitz (ots) – Bereits am 29.05.2015 ereignete sich auf der Bahnstrecke Dresden-Zwickau ein Personenunfall. Dabei wurde einem 16-Jährigen sein nächtliches Hobby -das Sprayen von Graffitis- fast zum Verhängnis. Am 29.05.2015 war er mit einem 17-jährigen Bekannten unterwegs. Nach dem sie einiges an Bier konsumiert hatten, begaben sie sich zum Haltepunkt Chemnitz Mitte. Zunächst hinterließen sie ihre zweifelhaften „Kunstwerke“ am Fahrplanaushang, am Fahrkartenautomaten und an einer Mauer. Danach bestiegen sie das Dach der Bahnsteigunterführung, um auch dort an der Dachschräge zu sprühen. Gegen 21:00 Uhr näherte sich der Regionalexpress 4776 (Dresden-Zwickau), welcher nicht am Haltepunkt Chemnitz-Mitte hält. Die beiden Jugendlichen flüchteten vom Dach, als sie das Herannahen des Zuges bemerkten, wobei der eine nach links sprang und der 16-jährige nach rechts in Richtung der Gleise. Beim Sprung verlor er seinen Beutel mit den Spraydosen, die er noch aufheben wollte. Da er sich jedoch zu nahe am Gleis befand, wurde er, trotz eingeleiteter Notbremsung, vom Steuerwagen des Zuges erfasst und schwer verletzt. Der 17-jährige Begleiter rief den Rettungsdienst und der Verletzte wurde in das Krankenhaus Flemmingstrasse gebracht. Die Reisenden des betroffenen Regionalexpress wurden mit einem Folgezug (RB 17236) nach Zwickau weiter befördert. Durch die notwendige Streckensperrung kam es zu Verspätungen. Gegen 23:22 Uhr konnte die Streckensperrung aufgehoben werden.
Gegen die beiden Jugendlichen ermittelt jetzt die Bundespolizei wegen Sachbeschädigung und gegen den 16-Jährigen auch wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.
In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei eindringlich davor, an Bahnanlagen und Zügen Graffitis anzubringen. Die Gefahren, die vom Bahnbetrieb ausgehen, werden regelmäßig unterschätzt. Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich, auch wenn kein Zug zu sehen ist. Züge nähern sich je nach Windrichtung fast lautlos. Der Anhalteweg von Zügen bei einer Gefahrenbremsung kann mehre hundert Meter betragen. Des Weiteren können auf Täter von derartigen Sachbeschädigungen erhebliche Regressforderungen zukommen.
Foto/Quelle Bundespolzeiinspektion Chemnitz