Elf Personen seit Freitagabend festgenommen
Görlitz (ots) – Seit Freitagabend sind am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf insgesamt elf Personen festgenommen worden. Gegen alle Festgenommenen lagen Fahndungshinweise und entsprechende Haftbefehle vor. Der überwiegende Teil der Betroffenen konnte die angeordnete Geldstrafe vor Ort oder über Umwege bezahlen. Somit stand einer Weiterreise nichts im Wege. Lediglich in zwei Fällen wurde eine Übergabe an die Justizvollzugsbehörden notwendig.
Am Freitag ging den Beamten zunächst ein 58-Jähriger ins Netz. Wegen Diebstahls hatte das Amtsgericht Berlin eine Geldstrafe i. H. v. 304,85 Euro gegen ihn verhangen. Ihm folgte eine 30-Jährige, gegen die das Amtsgericht Lörrach wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort eine Geldstrafe i. H. v. 430,00 Euro angeordnet hatte. Wenige Minuten später wurde ein 35-Jähriger festgestellt, den das Amtsgericht Erlangen wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zur Zahlung von 1033,27 Euro verurteilte. Alle Drei bezahlten.
Der Samstag war nur ein paar Stunden alt als, als ein 23-Jähriger unfreiwillig stoppen musste. Er schuldete der Landesjustizkasse Sachsen noch 160,00 Euro. Die Geldstrafe hatte das Amtsgericht Leipzig wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls festgelegt. Am Nachmittag war es eine 26-jährige „Kandidatin“, die ebenfalls bei der sächsischen Landesjustizkasse eine Rechnung i. H. v. 523,50 Euro offen hatte. Sie war durch das Amtsgericht Hoyerswerda wegen Diebstahls verurteilt worden. Die Zwei bezahlten.
Für einen 36-Jährigen endete der Samstagabend dagegen im Polizeigewahrsam. Dieser war erforderlich, weil eine Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt wegen starken Alkoholkonsums erst am nächsten Vormittag möglich war. Der Mann wollte oder konnte 1095,54 Euro nicht aufbringen. Die Summe entspricht der Geldstrafe, die vom Amtsgericht Saarbrücken wegen Trunkenheit im Verkehr verhangen worden war.
Am Sonntagmorgen holte ein 28-Jähriger 183,50 Euro aus seinem Portemonnaie. Er beglich damit eine vom Amtsgericht Cottbus wegen Diebstahls erlassene Geldstrafe. Am Abend dann klickten drei Mal hintereinander die Handfesseln. Gegen einen 45-Jährigen hatte das Amtsgerichts Regensburg wegen Diebstahls Forderungen i. H. v. 110,00 Euro. Seinem 31-jährigen Schwiegersohn half der Schwiegervater aus der Patsche und zahlte 760,00 Euro. Bei dem Geld handelte es sich um eine Strafe, die das Amtsgericht Frankfurt/Main wegen Sachbeschädigung angeordnet hatte.
Der „Tagesrekordhalter“ war ein 56-Jähriger. Um weiter reisen zu dürfen, musste er gleich zwei Mal in die Geldbörse greifen. Einerseits war er gegenüber dem Amtsgericht Görlitz wegen Urkundenfälschung mit 411,50 Euro Geldstrafe im Rückstand. Sein Rückstand gegenüber dem Amtsgericht Frankfurt/Main betrug anderseits 354,00 Euro und war wegen Betrugs entstanden.
Schließlich startete am heutigen Morgen ein 30-Jähriger in die neue Woche bzw. ins Gefängnis. Ihm fehlten 260,00 Euro, um die vom Amtsgericht Kulmbach verhangene Geldstrafe wegen Erschleichens von Leistungen abzuwenden.
Im Übrigen handelte es sich sowohl bei den festgenommenen Frauen als auch bei den festgenommenen Männern um polnische Staatsangehörige.
Quelle Bundespolizei