Anschläge auf Moscheen und Asylbewerberunterkünfte geplant?
GBA: Bundesweite Festnahme- und Durchsuchungsmaßnahme wegen des
Verdachts der Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung
Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat heute (6. Mai 2015)
aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 5. Mai 2015
den 56-jährigen deutschen Staatsangehörigen Andreas H., den
39-jährigen deutschen Staatsangehörigen Markus W., die 22-jährige
deutsche Staatsangehörige Denise Vanessa G. und den 47-jährigen
deutschen Staatsangehörigen Olaf O.
durch Spezialeinheiten der Bundespolizei und der Länderpolizeien
festnehmen lassen. Die vier Beschuldigten sind dringend verdächtig,
eine terroristische Vereinigung gegründet und sich in ihr als
Mitglieder – die Beschuldigten Andreas H. und Markus W. als
Rädelsführer – beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 und Abs. 4 StGB).
Zudem wurden die Wohnungen der Festgenommenen und weiterer fünf
Beschuldigter sowie weitere Räumlichkeiten durchsucht. Neben Sachsen
waren von den Maßnahmen Nordrhein-Westfalen, Bayern, Rheinland-Pfalz
und Mecklenburg-Vorpommern betroffen. An dem Einsatz waren insgesamt
etwa 250 Beamte des Bundeskriminalamts, der Bundespolizei sowie der
Polizeibehörden der betroffenen Bundesländer beteiligt. Die
Ermittlungen von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt erfolgen in
enger Kooperation mit den Polizeibehörden der Länder. Ausgangspunkt
für die Ermittlungen waren aus nachrichtendienstlichen Maßnahmen
gewonnene Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie
der beteiligten Landesämter für Verfassungsschutz.
Die Festgenommenen sind dringend verdächtig, sich spätestens im
November 2014 gemeinsam mit weiteren Beschuldigten zu der
rechtsterroristischen Vereinigung „Oldschool Society“ (OSS)
zusammengeschlossen zu haben, wobei die Beschuldigten Andreas H. und
Markus W. unter den Bezeichnungen „Präsident“ und „Vizepräsident“ die
zentralen Führungspositionen übernommen haben sollen. Nach den
bisherigen Ermittlungen war es das Ziel der Vereinigung, innerhalb
Deutschlands in kleineren Gruppierungen Anschläge auf namhafte
Salafisten, Moscheen und Asylbewerberunterkünfte zu begehen. Zu
diesem Zweck beschafften den bisherigen Erkenntnissen zufolge die
vier Festgenommenen Sprengmittel für etwaige terroristische Anschläge
der Gruppe. Inwieweit die Beschuldigten bereits konkrete
Anschlagsziele oder -termine ins Auge gefasst hatten, bleibt den
weiteren Ermittlungen vorbehalten.
Bei der Durchsuchung wurden pyrotechnische Gegenstände mit großer
Sprengkraft sowie weitere Beweismittel sichergestellt.
Die Beschuldigten werden im Laufe des heutigen und morgigen Tages
dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen
die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft
entscheiden wird.
Quelle Generalbundesanwaltschaft
Foto/Quelle Facebook-OSS