Erste Aufenthaltsverbote werden für die Äußere Neustadt zugestellt
Die Dresdner Polizei wird heute die ersten zwei Aufenthaltsverbote für Bereiche der Äußeren Neustadt zustellen. Das Verbot gilt ab sofort für zunächst drei Monate.
Betroffen von der Maßnahme sind ein 21-jähriger Eritreer sowie ein 23-jähriger Libyer. Beide Männer sind in diesem Jahr bereits mehrfach mit gefährlichen Körperverletzungen und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in Erscheinung getreten. Die Straftaten hatten sie fast ausschließlich innerhalb des nun ausgesprochenen Verbotsbereiches begangen.
Matthias Imhof, Leiter des Polizeireviers Dresden-Nord: „Die Äußere Neustadt ist seit längerer Zeit ein Schwerpunkt für die Dresdner Polizei. Das Sicherheitsgefühl von Anwohnern, Gästen und Gewerbetreibenden ist zum Teil nachhaltig gestört. Neben unseren Ermittlungen und der erhöhten Präsenz in dem Bereich sind die Aufenthaltsverbote ein weiterer Baustein des polizeilichen Einsatzkonzepts, um die Situation in dem beliebten Stadtteil wieder zu verbessern.“
Das Aufenthaltsverbot umfasst einen Bereich, der durch folgende Straßen eingegrenzt wird: Königsbrücker Straße, Bischofsweg, Kamenzer Straße, Louisenstraße, Martin-Luther-Straße sowie Bautzner Straße. Es gilt täglich im Zeitraum zwischen 18.00 Uhr und 06.00 Uhr.
Matthias Imhof: „Wenn wir einen der Beiden antreffen, wird er die Nacht im Polizeigewahrsam verbringen.“
Zwangsgeld und Zwangshaft sind weitere mögliche Konsequenzen bei festgestellten Zuwiderhandlungen gegen das Verbot.
Quelle PD Dresden