Fassungslos – Einschreiten wegen Kindswohlgefährdung – Mutter ging zur Party

Ort: Bad Düben; OT Bad Düben, Windmühlenweg
Zeit: 23.08.2017, 20:30 Uhr
In Bad Düben musste die Polizei dringend bei einem Fall von Kindswohlgefährdung einschreiten. Anwohner hatten am Mittwochabend die Polizei Eilenburg informiert, dass
eine 34–jährige Frau zum Feiern ausgegangen war, ihre 9–jährige Tochter aber in der Wohnung ihres Freundes allein zurückgelassen hätte. Auf Anrufe reagierte die Kindsmutter nicht. Das Kind wurde in der Wohnung angetroffen. Diese war in keiner Weise zur Unterbringung eines Kindes geeignet. An den Wänden war keine Tapete, lediglich ein Sofa stand als einziges Möbelstück in den Räumen. Dem Kind schien es augenscheinlich nicht gut zu gehen, es wurde an das Jugendamt übergeben, das vorläufig eine Unterbringung organisierte. Gegen die 34–Jährige, die zwischenzeitlich am Ort eintraf, und ihren 52–jährigen Freund wurden Verfahren wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht eingeleitet.
Quelle PD Leipzig