Verfahren wegen versuchten Totschlags – Beschuldigter ausgeliefert

Der am 30. Oktober 2015 aufgrund eines Europäischen Haftbefehls des Amtsgerichts Görlitz auf Antrag der Bezirksstaatsanwaltschaft Jelenia Góra in Auslieferungshaft genommene 33-jährige Beschuldigte wurde am 9. Dezember 2015 nach Deutschland ausgeliefert und direkt dem Haftrichter vorgeführt.

 

Der Mann soll am 13. September 2015 an einer Kontrollstelle der Bundespolizei an der B 178 einen damals 52-jährigen Polizeibeamten angefahren und schwer verletzt haben.

 

Der Haftrichter erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz einen neuen Haftbefehl gegen den polnischen Staatsbürger, gegen den nunmehr wegen versuchten Totschlags ermittelt wird. Aus den Feststellungen zur konkreten Situation, in der der Tatverdächtige den Polizeibeamten anfuhr, bestehen dringende Gründe für die Annahme, er habe den Eintritt unfallbedingt tödlicher Verletzungen zumindest billigend in Kauf genommen.

 

Die Mordkommission der Kriminalpolizeiinspektion Görlitz hat die Ermittlungen übernommen. Dabei wird auch geprüft, worin das Motiv der Flucht und des Durchbrechens der Polizeikontrollen lag. Sollte sich ergeben, dass die Tat begangen wurde, um eine andere strafbare Handlung zu verdecken, kommt auch ein Verfahren wegen versuchten Mordes in Betracht.

 

Totschlag ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren bedroht. Der Versuch kann milder bestraft werden.