Brandanschlag auf geplante Asylbewerberunterkunft in Meißen aufgeklärt
Brandanschlag auf geplante Asylbewerberunterkunft in Meißen aufgeklärt
Durchsuchungen und zwei Festnahmen
Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Operative Abwehrzentrum, Zentraler Ermittlungsabschnitt Dresden, haben mit Unterstützung von Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei Dresden am 02.12.2015 in Meißen bei sieben Beschuldigten ( 29, 30, 30, 33, 37, 38 und 41 Jahre alt) Wohnungen durchsucht. Dabei wurden zwei Männer (37, 41) festgenommen. Sie befinden sich sei dem 02.12.2015 in Untersuchungshaft.
Bei den Durchsuchungen konnten umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden.
Gegen die beiden inhaftierten Beschuldigten besteht folgender Tatverdacht, den sie in ihren Beschuldigtenvernehmungen eingeräumt haben:
1.
Am 28.06.2015 zwischen 0.00 Uhr und 0.15 Uhr sollen sie in das als Asylbewerberunterkunft vorgesehene, aber noch nicht genutzte Wohngebäude Rauhentalstraße 14 in 01662 Meißen gewaltsam eingedrungen sein. Sie verteilten einen Brandbeschleuniger und entzündeten diesen in einer Wohneinheit im ersten Obergeschoss, um das Gebäude in Brand zu setzen. Dieser Raum brannte komplett aus. Weiterhin versuchten sie, eine Wohnungstür im Erdgeschoss mittels Brandbeschleuniger in Brand zu setzen.
Das Gebäude war hierdurch unbewohnbar. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 100.000 EUR.
Die Täter nahmen dabei in Kauf, dass das Feuer auf die angrenzenden Wohngebäude übergreifen konnte. Sie wussten dabei, dass sich zu dieser Uhrzeit eine unbestimmte Anzahl von Menschen in den angrenzenden Wohnungen aufhielten und durch das Feuer die Gefahr einer Rauchvergiftung bzw. von Brandverletzungen bestand. Ein Übergreifen des Brandes auf andere Gebäude konnte durch die Löscharbeiten der Feuerwehr verhindert werden.
2,
Am 14.08.2015 gegen 23.30 Uhr drangen die gleichen zwei Personen erneut in das Gebäude Rauhentalstraße 14 ein, um es für Wohnzwecke endgültig unbrauchbar zu machen und zu verhindern, dass dieses durch Asylsuchende bezogen wird.
Im Objekt öffneten sie in zwei Bädern an Waschtischen die Wasserhähne, um die Räumlichkeiten zu überschwemmen. Hierzu kam es jedoch nicht, da die Etagenabsperrhähne der Wasserleitung zusätzlich verriegelt waren und kein Wasser floss. Sie begaben sich sodann in den Keller und öffneten den Hauptsperrhahn der Wasserleitung und flüchteten anschließend. Wasser floss jedoch nicht.
Der entstandene Schaden beträgt ca. 10.000 Euro.
Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln wegen gemeinschaftlicher schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung.
Die Ermittlungen dauern an.
Quelle STA Dresden